Heizungsindustrie begrüßt Start des Gesetzgebungsverfahrens

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt, dass die Bundesregierung nach Monaten des Wartens heute den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) in die Ressortabstimmung gegeben hat. Der Entwurf setzt das Ende Februar vorgelegte Eckpunktepapier der Koalition weitgehend um und markiert aus Sicht des Spitzenverbandes der Heizungsindustrie einen Kurswechsel hin zu weniger Bürokratie und einer stärkeren Marktorientierung bei der Heizungsmodernisierung.

Zentrale Änderung des Entwurfs ist die Abschaffung der bislang geltenden Verpflichtung, beim Einbau neuer Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien nachzuweisen. Gleichzeitig entfallen die komplexen Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), insbesondere § 71.

Im Rahmen einer ersten Bewertung befürwortet der Verband, dass zur Erfüllung der sogenannten Biotreppe neben dem Einsatz von biogenen gasförmigen und flüssigen Energieträgern weitere Optionen wie beispielsweise Solarthermie und hybride Heizsysteme berücksichtigt werden.

Mieterschutz darf Investitionen nicht bremsen

Kritisch sieht der BDH hingegen die vorgesehenen Regelungen zum Mieterschutz. Zwar unterstützt der Verband ausdrücklich eine sozial ausgewogene Modernisierung des veralteten Anlagenbestands. Die geplanten Maßnahmen könnten jedoch dazu führen, dass Vermieter Investitionen in moderne und effiziente Heizsysteme zurückstellen. Ebenso lässt der Entwurf die Kostenwirkung andere Heizungsoptionen wie beispielsweise die Fernwärme unberücksichtigt und untergräbt damit den eigenen Anspruch, mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gleichzeitig für Technologieoffenheit und Mieterschutz zu sorgen.

Darüber hinaus benachteiligt der Entwurf das Heizen mit Holz durch zu hohe Anforderungen an feste Biomasse, die weit über die zugrundeliegenden Anforderungen der EU-Richtlinien zu Erneuerbaren Energien hinausgehen. Mit der aktuell vorgeschlagenen Formulierung besteht die Gefahr, dass die Nutzung von Holz für das Beheizen von Gebäuden unmöglich gemacht wird. Gleichzeitig bleiben Effizienzmaßnahmen wie der Tausch von Heizungspumpen, der hydraulische Abgleich und die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung unzureichend berücksichtigt. Hier sieht die Heizungsindustrie dringenden Anpassungsbedarf.

Insgesamt bietet der Entwurf aus Sicht des BDH die Chance, die langanhaltende Verunsicherung durch einen verlässlichen ordnungspolitischen Rahmen für alle Beteiligte zu beenden. Dafür bedarf es nun eines zügigen Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens. Der Verband warnt in diesem Zusammenhang davor, die Fristverschiebung hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung für eine langwierige politische Debatte auszureizen. Der Markt braucht wieder Ruhe und Verlässlichkeit, vor allem auch im Kontext der Förderung (BEG) sei Stabilität erforderlich, um den veralteten Anlagenbestand auszutauschen.