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SHK-TV Video des Tages

  • Anfassen, ausprobieren und Oberflächen in echt sehen, dass alles bieten die neuen Armaturendisplays von Duravit.
  • Kindeos präsentiert mit dem Infinity-Whirlpool A700-2 Wellness für Zuhause. Mehr unter: www.kinedo-bad.de 
  • Mehr als 30 verschiedene Modelle umfasst das Urinal Sortiment von Duravit. Getreu dem Motto: Effizient, schlicht und platzsparend. Mehr dazu unter: www.duravit.de

SHK-TV Markt: Duravit: Individuelle Lösungen für den POS


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Eine emissionsfreie, regenerativ zu betreibende Heizlösung: Im novellierten Gebäudeenergiegesetz, das im Januar 2024 in Kraft tritt, wird die strombetriebene Direktheizung ausdrücklich erwähnt. Als ob die Eheleute Geiger es bereits 2018 beim Bau ihres Privathauses geahnt hätten, wird der geringe Wärmebedarf dort ausschließlich von einer Vitramo-Infrarotheizung gedeckt.

Fazit: eine rundum zufriedenstellende Langzeiterfahrung mit Vitramo-Infrarotheizungen in einem Einfamilienhaus!

Lesen Sie hier den ganzen Bericht.


Service

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Trotz der weiterhin unklaren Finanzierung hat der Haushaltsausschuss des Bundestages in der Nacht auf Freitag die Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen beschlossen, mit der ab 2024 insbesondere Heizungsanlagen höher gefördert werden sollen. Die Richtlinie liegt uns vor und soll in wenigen Wochen veröffentlicht werden. Sie entspricht im Wesentlichen der bekannten Förderung, jedoch mit folgenden Änderungen, so das Ökozentrum NRW:

– Der Klima-Bonus wird für das Jahr 2024 auf 25 % angehoben. Für 2025 und 2026 beträgt der Bonus 20 % und für 2027 und 2028 noch 15 %. Danach wird der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert.

– Der Klima-Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt. Zur Belebung der Baukonjunktur und bis zur Ausschöpfung eines Sonderbudgets in Höhe von 2 Milliarden Euro kann der Bonus auch für die vermietete Wohneinheiten genutzt werden.

– Biomasseheizungen müssen nur noch dann mit einer anderen erneuerbaren Anlage zur Trinkwassererwärmung (Wärmepumpe, Solarthermie oder elektrische Warmwasserbereitung mit PV) kombiniert werden, wenn der Klima-Bonus genutzt werden soll.

– Für Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung) wird ein „Konjunktur-Booster“ in Höhe von 10 % gewährt. Dieser kann so lange beantragt werden, bis das dafür vorgesehene Sonderbudget von 3 Milliarden Euro ausgeschöpft ist. Davon sind 2 Milliarden Euro für selbstnutzende Eigentümer reserviert. Die Förderung erhöht sich somit vorübergehend von 15 % (ggf. plus 5 % iSFP-Bonus) auf 25 % (ggf. plus 5 % iSFP-Bonus) 

– Für Biomasseheizungen mit Staubemissionen von max. 2,5 mg/m³ wird ein Emissionsminderungs-Zuschlag von pauschal 2.500 € gewährt.

– Der Bewilligungszeitraum für Einzelmaßnahmen wird von 24 auf 36 Monate angehoben, kann dann aber nicht mehr verlängert werden. Wer in 2024 den Klima-Bonus in Höhe von 25 % nutzt, muss die Maßnahmen als selbstnutzender Eigentümer bis Ende 2025 umsetzen, als Vermieter bis Ende 2026. Wer den Konjunktur-Booster von 10 % muss die Maßnahmen bis Ende 2025 abschließen.

– Nach der neuen Richtlinie kann erst dann ein Antrag gestellt werden, wenn die geplanten Maßnahmen bereits beauftragt sind und die Beauftragung eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält, also an die Zusage der Förderung geknüpft ist. Zudem muss aus der Beauftragung hervorgehen, dass die Maßnahme innerhalb der Bewilligungsfrist umgesetzt wird.


Messen/Veranstaltungen

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SHK-Gründerszene startet im Ruhrgebiet ins Messejahr 2024. Mit ihrenStartup@-Veranstaltungen unterstützt die VdZjunge Gründer und bietet ihnen in hochkarätigen Events Zugang zu etablierten Unternehmen der Branche. Auf der Sonderfläche Startup@SHK+E Essen können junge Gründer vom 19. bis 22. März 2024 ihre innovativen Produkteund Dienstleistungen präsentieren. Anmelden können sich alle Unternehmen, die jünger als 10 Jahre, schnell wachsend und/oder innovativin den Bereichen Produkt, Dienstleistung oder Technologie sind, die ein innovatives Geschäftsmodell vorweisen könnenoder die ein signifikantes Mitarbeiter- und/oder Umsatzwachstum anstreben. Die Teilnahmebedingungen für Startup@SHK+E Essen finden Startups hier


Aus den Verbänden

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Peter Ullrich (r.) folgt Alfred Bock als Aufsichtsratvorsitzender der SHK eg (Fotos: SHK eG)

Das langjährige Aufsichtsratsmitglied Peter Ullrich, Ullrich Bad­-Design . Heizung . Sanitär GmbH in Bebra, übernimmt den Vorsitz des Aufsichtsrats der SHK eG. Er folgt dem langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden Alfred Bock, Alfred Bock GmbH in Neufahrn, der diese Rolle aus gesundheitlichen Gründen abgibt. „Die Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und das damit verbundene Vertrauen in meine Person ehren mich sehr. Ich freue mich daher auf eine weiterhin gute und konstruktive Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit meiner Kollegin und den Kollegen im Aufsichtsrat sowie dem SHK eG Vorstand“, so Peter Ullrich, der seit 2018 im Aufsichtsrat ist.


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