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Aus den Verbänden

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Anders als ursprünglich ausgewiesen wird der Bundeshaushalt in diesem Jahr doch Finanzmittel für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ enthalten. Mehr als ein Jahr mussten viele Bauherren auf den gleichnamigen Zuschuss mit der Kennziffer „455-B“ warten. Dass die Gelder seit  überhaupt wieder fließen, ist nicht zuletzt dem Einsatz der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V. (VDS), dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und weiteren Verbänden von Eigentümern, Seniorenorganisationen und Wohnberatung zu verdanken. Trotz des hohen Bedarfs an barrierereduziertem Wohnraum und anderslautender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung im ursprünglichen Haushaltsentwurf für 2022 gar keine Mittel mehr für dieses seit Jahren erfolgreiche Programm vorgesehen. Die Argumente der Verbände, die für eine Fortsetzung dieser Förderung sprachen, haben offenkundig ein Umdenken bei der Bundesregierung bewirkt. 


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Das Ziel der Bundesregierung, die Wärmepumpe ab dem Jahr 2024 zur neuen Standardheizung zu machen und damit die Gasheizung in ihrer aktuellen Rolle abzulösen ist, ambitioniert, aber machbar, sagten der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) am Rande des Wärmepumpen-Gipfels von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesbauministerin Klara Geywitz. Angesichts der in der vorigen Woche ausgerufenen Alarmstufe in der Gasversorgung gilt es jetzt schnellstmöglich die Voraussetzungen für einen großflächigen Wärmepumpen-Hochlauf zu schaffen. „Die Bundesregierung muss daher jetzt das angekündigte Nutzungsgebot von 65 Prozent erneuerbarer Energien noch in diesem Jahr gesetzlich verankern. Erst diese gesetzliche Fixierung bringt den Marktakteuren die notwendige Sicherheit sich im erforderlichen Maßstab auf Wärmepumpen auszurichten“, so Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP.  Der unterzeichneten Absichtserklärung müsse nun ein konkreter Umsetzungsprozess folgen. BWP, ZVEH und ZVEI fordern daher alle Beteiligten auf, zügig gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten und in die Umsetzung zu bringen. Wo nötig sollten Vorschläge für politische Maßnahmen an die beiden Ministerien und die Bundesregierung herangetragen werden.


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Frank Ernst (49), Hauptgeschäftsführer BTGA ab 01.07.2022

Frank Ernst (49) nimmt zum 1. Juli 2022 seine Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer beim Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V., BTGA, sowie als Geschäftsführer beim Fachverband Gebäude-Klima e. V., FGK, beim Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. und bei der TGA-Repräsentanz Berlin GbR auf. Ernst war bei verschiedenen TGA-Unternehmen tätig und ist in der Branche bestens vernetzt. Er wird die Nachfolge von Günther Mertz antreten, der seit 35 Jahren als Geschäftsführer des FGK, seit 15 Jahren als Geschäftsführer des RLT-Herstellerverbandes und seit mehr als 12 Jahren als Hauptgeschäftsführer des BTGA tätig ist. Mertz wird den drei Verbänden bis Jahresende beratend zur Verfügung stehen. Die Vorstände der Verbände verständigten sich frühzeitig darauf, die enge Verbändekooperation auch weiterhin auf eine gemeinsame Geschäftsführung zu stützen.


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