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Aus den Verbänden

Die vom Bundeskabinett verabschiedete Nationale Wasserstoffstrategie (NSW) sieht der BDH positiv. Sie schaffe einen geeigneten Handlungsrahmen für die künftige Erzeugung, den Transport und die Nutzung von Wasserstoff. „Mit der NSW setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für die Erreichung der ambitionierten Klimaziele 2030“, kommentiert BDH-Präsident Uwe Glock. „Damit tragen klimaneutrale Energieträger, wie der Wasserstoff, künftig ebenso zur Dekarbonisierung des Wärmemarktes bei, wie die beschleunigte Modernisierung des veralteten Anlagenbestandes“, so Glock weiter. Positiv wertet der Verband, dass die NSW den Fokus auf CO2-neutralen „grünen“ Wasserstoff legt, zugleich aber nachhaltigen „blauen“ oder „türkisen“ Wasserstoff als Übergangstechnologien anerkennt. „Mit Blick auf die ambitionierten Klimaziele darf keine CO2-neutrale Option ausgeklammert werden“, sagt Glock. In Bezug auf die Allokation der knappen Ressource Wasserstoff spricht sich der BDH für einen marktwirtschaftlichen und technologieoffenen Ansatz aus. Folgerichtig beinhaltet die NSW auch die Nutzung von Wasserstoff im Wärmemarkt. „Immerhin entfällt rund ein Drittel des deutschen Endenergieverbrauchs alleine auf die Heizung und die Warmwasserbereitung“, erklärt BDH-Hauptgeschäftsführer Andreas Lücke. „Unsere Industrie bereitet sich bereits heute technologisch auf die Nutzung von Wasserstoff in hocheffizienten Heizungssystemen vor und begrüßt daher im Sinne der Planungssicherheit die Einbeziehung des Wärmemarktes in die NSW“, so Lücke.     
 


Aus der Industrie

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Membran-Druckausdehnungsgefäße, Vorschalt- oder Abschlammgefäße, aber auch Wärmeübertrager sind unter bestimmten Voraussetzungen überwachungsbedürftig. Daher bestehen – Stichwort Sicherheit – gesetzliche Pflichten im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Pflichten, die ein Betreiber vertraglich als Dienstleistung auf Nachunternehmer übertragen kann. Die sogenannten Druckbehälterprüfungen sind für kaufmännische und technische Verantwortungsträger für den Betrieb von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Immobilien, aber auch für Fachplaner, Heizungsbauer, Servicedienstleister, sowie für Mitarbeiter, die im Arbeitsschutz aktiv sind, relevant. Die BetrSichV beschreibt ein breites Spektrum an sicherheitsrelevanten Anwendungsbereichen. Das sind unter anderen Füllanlagen, Aufzüge, Tankanlagen und nicht zuletzt der weit aufgestellte Bereich der Druckanlagen, mit 30 Sonderregelungen, bestehend aus besonderen Prüfanforderungen für bestimmte Druckanlagen und Anlagenteile, deren maximaler Betriebsdruck mehr als 0,5 bar und das Produkt Druck mal Volumen größer 50 bar mal Liter ausmacht. Für genannte Zielgruppen bietet die Reflex Winkelmann GmbH einen Rundum-Service: „Funktionssicherer Betrieb von Druckanlagen durch Wartung/Instandhaltung, sowie „Druckbehälterprüfungen gemäß BetrSichV“ an. Das sind Ordnungsprüfungen, Technische Prüfungen, wiederkehrende innere – und Festigkeits-Prüfungen, sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Doch wer ist prüfungsbefugt? Sind es die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) oder die „zur Prüfung befähigte Personen“? Wie lauten die entsprechenden Fristen? Die Experten von Reflex Winkelmann stehen mit Rat und Tat zur Seite.


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